4A_521/2016: Fristlose Entlassung, weil der Arbeitnehmer nicht umgehend über seine krankheitsbedingte Abwesenheit informierte
A. wurde von der B. AG als Sicherheitswärter für eine unbestimmte Anzahl Einsätze an Drittbetriebe verliehen. Ab dem 7. Juli 2014 blieb A. der Arbeit im Einsatzbetrieb C. fern. Mit Schreiben vom 9. Juli 2014 sprach die Arbeitgeberin die fristlose Kündigung aus. Als Begründung führte sie an, A. sei drei Tage unentschuldigt nicht zur Arbeit … weiterlesen