9C_684/2016: Teilliquidation nach Art. 53b BVG; unzulässiges Abstellen auf die Anzahl aufgelöster Anschlussverträge (amtl. Publ.)
Die D. AG war der Gemeinschaftsstiftung Pensionskasse Schweizerischer Baumeisterverband angeschlossen (nachfolgend “Pensionskasse”), deren Deckungsgrad 117,6 % betrug. Die D. AG wurde von der A. AG übernommen und die Vorsorgeguthaben der betroffenen 86 Mitarbeiter an die Vorsorge B. übertragen. Die Pensionskasse lehnte die Durchführung der Teilliquidation ab, was von der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich … weiterlesen