4A_98/2014: Fehlen Hinweise auf die Bedingungen der Krankentaggeldversicherung, wurde von der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht nicht abgewichen (Art. 324a OR)
Der Arbeitsvertrag eines Grenzgängers aus Frankreich sah vor, dass der Arbeitgeber 0,35 % für die Krankentaggeldversicherung abzieht. Das Betriebsreglement ergänzte in dieser Hinsicht, im Versicherungsfall habe jeder Mitarbeiter während 720 Tagen Anspruch auf 80 % des Salairs. Der Arbeitgeber hatte eine Kollektivtaggeldversicherung abgeschlossen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmten, dass Grenzgänger nur während 90 Tagen nach Beendigung … weiterlesen