4A_75/2014: Legitimation zur Vollstreckbarerklärung nach LugÜ
Das Landgericht Köln verurteilte die A. AG mit Sitz im Kanton Luzern in Gutheissung einer Klage der deutschen B. GmbH & Co. KG, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken für bestimmte Mundspül-Lösungen zu werben oder diese Mittel zu vertreiben, solange sie nicht als Arzneimittel zugelassen sind. In der Folge setzte das Landgericht Köln … weiterlesen