4A_391/2010; 4A_399/2010: Streitigkeiten über die Kosten des Schiedsgerichts sind durch staatlichen Richter zu entscheiden; keine Anfechtbarkeit eines Kostenentscheids (amtl. Publ.)
In einem zur amtl. Publikation vorgesehenen Entscheid tritt das BGer nicht ein auf eine Beschwerde gegen einen “Interim Award” des Schiedsgerichts der Zürcher Handelskammer betr. Sistierung des Verfahrens und Kosten: Kostenentscheide eines Schiedsgerichts (sowohl Entscheide betr. Bevorschussung als auch eigentliche Kostenentscheide) sind nicht nach IPRG 190 anfechtbar. Nachdem die Vorschüsse nicht geleistet worden waren, hatte … weiterlesen