Einigung über einen Tarif für zeitversetztes TV
Im Rahmen einer Sitzung mit der Schiedskommission haben sich die Verwertungsgesellschaften mit den Nutzerverbänden über einen Tarif für das sogenannte ‘Catch-up-TV’ (zeitversetztes Anschauen von Fernsehsendungen) geeinigt (vgl. Medienmitteilung). Der Tarif gilt ab dem 1. Januar 2013. Es besteht allerdings die Möglichkeit, diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Aus der Berichterstattung des Tages-Anzeiger: Neu darf die TV-Zeitmaschine maximal … weiterlesen