4A_217/2014: “unerwartet schlechte wirtschaftliche Entwicklung” zu unbestimmt für einen Grundlagenirrtum
Das BGer hatte im vorliegenden Urteil die Frage zu beantworten, ob eine vertragliche Vereinbarung über die Reduktion von Mietkosten wegen “unerwartet schlechter wirtschaftlicher Entwicklung” wegen Irrtums angefochten werden kann. Die Parteien hatten angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage der (Geschäfts-)Mieterin vereinbart, den Mietzins von CHF 56’000 p.M. um CHF 6’000 p.M. zu reduzieren. Später berief sich die … weiterlesen