4A_212/2013: trotz Konkurrenzverbot erlaubte Vorbereitungshandlungen (hier des Agenten)
Das BGer hatte im vorliegenden Fall eine fristlose Kündigung eines Agenturverhältnisses durch eine IT-Servicegesellschaft zu beurteilen. Die Qualifikation des Vertragsverhältnisses war vor BGer nicht mehr strittig. OR 418r erlaubt die fristlose Beendigung des Agenturverhältnisses aus wichtigem Grund, wobei auf den Arbeitsvertrag verwiesen wird. Hier war die Kündigung wegen angeblich konkurrenzierender Tätigkeit erfolgt. Zwar ist der … weiterlesen