5A_338/2013: Fortführung der einseitigen Scheidungsklage als Scheidung auf gemeinsames Begehren nach andernorts vorgebrachtem eigenen Scheidungsbegehren (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht hat sich in einem für die amtliche Sammlung vorgesehen Urteil mit der Auslegung von Art. 292 Abs. 1 ZPO befasst. Nach dieser Vorschrift wird die einseitig eingereichte Scheidungsklage nach den Bestimmungen über die Scheidung auf gemeinsames Begehren fortgesetzt, wenn die Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit noch nicht seit mindestens zwei Jahren getrennt gelebt … weiterlesen