5A_107/2012: 2. Gläubigerversammlung: Einladung; Antwortfrist bei Zirkularbeschlüssen
Das BGer hält fest, dass die Einladung zur 2. Gläubigerversammlung iSv SchKG 252 gemäss dem Formular 5F (Musterformular gemäss der Art. 1 der Verordnung über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare und Register sowie die Rechnungsführung; vgl. hier zur laufenden Überarbeitung dieser Formulare) nur bestimmte Angaben enthalten müssen, nämlich Ort und Zeit der … weiterlesen