6B_277/2011: (Keine strafbare) Beschäftigung eines Ausländers ohne Bewilligung bei unentgeltlicher Probearbeit (amtl. Publ.)
Wer einen Ausländer ohne Bewilligung im Rahmen eines Rekrutierungsprozesses und vor Abschluss eines Arbeitsvertrages probeweise während eines eng begrenzten Zeitraumes arbeiten lässt, macht sich nicht gemäss Art. 117 Abs. 1 AuG strafbar. Es fehlt insoweit am Tatbestandsmerkmal der „Beschäftigung“. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem Urteil vom 3. November 2011 (6B_277/2011), das in … weiterlesen