1B_123/2011: Verfahrenseinstellung; Grundsatz „in dubio pro duriore“, Untersuchungsmaxime und rechtliches Gehör (amtl. Publ.)
In einem Urteil vom 11. Juli 2011 beschäftigt sich das Bundesgericht mit dem strafprozessualen Grundsatz „in dubio pro duriore“, wonach eine Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft nur bei klarer Straflosigkeit bzw. offensichtlich fehlenden Prozessvoraussetzungen verfügt werden darf (1B_123/2011; für die amtliche Sammlung vorgesehen). Im vorliegenden Fall hatte der Beschwerdeführer Strafanzeige (gegen Unbekannt) wegen schwerer … weiterlesen