9C_479/2011: Zugehörigkeit von Freizügigkeitseinrichtungen zur beruflichen Vorsorge
Im Entscheid 9C_479/2011 vom 12. September 2011 hatte das Bundesgericht zu entscheiden, ob die Anbieter von Freizügigkeitspolicen eine Pflicht haben, die obligatorische Vorsorge in Form einer Versicherung für den Invaliditätsfall fortzuführen. S. löste per Ende Oktober 2009 ihr Arbeitsverhältnis auf und übermittelte der Swiss Life AG die „Anmeldung für eine Freizügigkeitspolice“, gemäss der gegen die … weiterlesen