4A_249/2010: Beginn der Verjährungsfrist vertraglicher Schadenersatzansprüche (amtl. Publ.)
Das BGer bestätigt seine Rechtsprechung, wonach der Lauf der Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aus vertragswidriger Körperverletzung (OR 127) mit dem pflichtwidrigen Verhalten beginnt, und nicht erst mit dem Eintritt des Schadens: “Durch das Abstellen auf den Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Beginn der Verjährung werden einerseits Wertungsdiskrepanzen zum ausservertraglichen Haftpflichtrecht vermieden. Andererseits erweist sich der vertragliche Schadenersatzanspruch … weiterlesen