BGH: Pflicht zur Aufklärung über Retrozessionen seit 1990 erkennbar (Verletzung daher schuldhaft)
Aus der Medienmitteilung des BGH: “(…) Es war rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht einen unvermeidbaren Rechtsirrtum der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten über Bestehen und Umfang einer Aufklärungspflicht über die Zahlung von Rückvergütungen und deren Höhe für den hier maßgeblichen Zeitpunkt verneint hat. Vielmehr war für Kreditinstitute bereits auf der Grundlage von zwei … weiterlesen