5A_576/2009: (Keine) wichtigen Gründe für eine Namensänderung (amtl. Publ.)
Aufgrund einer Namensänderung iSv ZGB 30 trug die Tochter eines Ehepaars mit Nachnamen “R.” fortan den Familiennamen “Y.” und, nach einer Heirat mit X., den Allianznamen “X.-Y.” Später stellte sie das Gesuch, ihren Familiennamen von “X.-Y.” auf “R.-X.” ändern zu dürfen. Das Gesuch wurde abgewiesen. Gegen das Urteil des OGer ZH gelangte X.-Y. ans BGer, … weiterlesen