4A_197/2009: Annahme einer Anweisung durch einen Notar (amtl. Publ.)
Ein Notar war im Rahmen eines Grundstückverkaufs von den Verkäufern angewiesen worden, einen Teil des (auf sein Konto) einbezahlten Kaufpreises an X., Gläubiger der Verkäufer, zu überweisen. Dieser Anweisung kam der Notar nach, indem er seine eigene Bank anwies, die betreffende Summe an X. zu überweisen. In der Folge widerrief der Notar diesen Zahlungsauftrag, worauf … weiterlesen