4A_520/2007: Gefahrensatz, Garantenstellung, Selbstverschulden
Dem Leiter eines Transportunternehmens, der einen elfjährigen Jungen zu Waldarbeiten (Abtragen eines Rundholzlagers) mitnimmt, kommt aufgrund des Gefahrensatzes eine Garantenstellung zu. Das Aufladen der Baumstämme auf den Lastwagen schafft, so das BGer, einen gefährlichen Zustand, so dass sämtliche zur Vermeidung eines Schadens erforderlichen und zumutbaren Schutzmassnahmen getroffen werden müssen. Der Schädiger hatte den Jungen zwar … weiterlesen