4A_685/2016: Hinterlegung (amtl. Publ.)
Die Werkbestellerin hatte mit zwei Unternehmen einen Werkvertrag abgeschlossen. In diesem Werkvertrag wurden die beiden Unternehmen als “ARGE Y. GmbH / X. AG” bezeichnet. Bevor die Schlusszahlung geleistet wurde, entstanden zwischen den beiden Unternehmen Streitigkeiten betreffend die Aufteilung der Zahlungen. Aus diesem Grund liess sich die Werkbestellerin ermächtigen, den offenen Betrag gerichtlich bei der Gerichtskasse zu … weiterlesen