Im Entscheid 1C_472/2023 vom 3. September 2024 beurteilte das Bundesgericht die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des privaten Grundeigentums. Für die behindertengerechte Gestaltung einer Bushaltestelle beabsichtigte das BVU des Kantons Aarau die Inanspruchnahme der im Eigentum von A. (Beschwerdeführer) stehenden Parzelle. 28 m² Land sollten abgetreten, 27 m² Land sollten vorübergehend beansprucht werden. Hiergegen schlug A. den Rechtsweg ein und gelangte schliesslich ans Bundesgericht.
5A_245/2024: Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte, wenn die Forderung nach Anhebung der Betreibung aber vor Zustellung des Zahlungsbefehls beglichen wurde (amtl. Publ.)
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil 5A_245/2024 vom 29. August 2024 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage der Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG) auseinander, wenn die in Betreibung gesetzte Forderung nach Anhebung der Betreibung aber vor Zustellung des Zahlungsbefehls bezahlt wurde. Im konkreten Fall hatte die Betriebene … weiterlesen