2C_916/2014, 2C_917/2014: Bussen mit Strafcharakter auch für juristische Personen nicht abzugsfähig; Gewinnabschöpfung dagegen schon (amtl. Publ.)
…verweist sodann auf einen Entscheid aus dem Jahr 2004, welcher ausländische Steuerbussen und ausländische Strafsteuern („Penalties“) gegen eine juristische Person als geschäftsmässig nicht begründete Steuerbusse qualifizierte (E.3). Das Bundesgericht erinnert daran, dass in Bezug auf selbständige natürliche Personen seit seiner Rechtsprechung aus dem Jahr 1940 „sämtliche mit einem Strafverfahren zusammenhängenden Bussen und Kosten“ nicht mehr als geschäftsmässig begründet gelten (BGE…