4A_340/2015: Internationale Rechtshilfe in Zivilsachen; Bankkundengeheimnis (amtl. Publ.)
…dem Hintergrund, dass sich die vom Rechtshilfegesuch erfasste Bank zunächst auf das Bankkundengeheimnis berufen hatte. Das Bundesgericht hält fest, dass die dem Bankkundengeheimnis unterworfenen Personen sich nicht auf das Mitwirkungsverweigerungsrecht gemäss Art. 166 Abs. 1 lit. b ZPO berufen können, sondern als “Träger anderer gesetzlich geschützter Geheimnisse” die Mitwirkung nur nach Massgabe von Art. 166 Abs. 2 ZPO verweigern können,…