5A_813/2014: Delegationsbefugnis des Erbenvertreters bejaht
…Auftrags sei er gesetzlicher Vertreter der Erbengemeinschaft und könne diese ohne ihre vorgängige Zustimmung oder nachträgliche Genehmigung berechtigen und verpflichten. Der Erbenvertreter sei daher nicht verpflichtet, den Erben zu jeder einzelnen Handlung das rechtliche Gehör und Akteneinsicht zu gewähren (E. 3). Das Bundesgericht bejahte überdies die Befugnis des Erbenvertreters, gewisse Aufgaben und insbesondere auch die Liegenschaftenverwaltung zu delegieren. Es hielt fest: “Bereits für den durch den Erblasser bezeichneten…