2C_237/2009: verfassungskonforme Auslegung von BankG 34 III iVm 24 II (obiter)
…werden, dass die Zuweisung als Verwertungshandlung gelte und damit überprüfbar werde. Das BGer hatte diese Frage allerdings nicht zu entscheiden, weil in der Zwischenzeit die Sanierung in Luxembourg erfolgreich abgeschlossen worden war und alle Forderungen gegen die Zweigniederlassung Genf sichergestellt und die Verfügung der FINMA “als Ganzes” aufgehoben worden war. Da X. im Ergebnis durch den Entscheid des BVerwGer nicht benachteiligt…