4A_563/2011: arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarung vorliegend nicht gültig, da nicht eindeutig genug
…1. September 2005 E. 2 mit weiteren Hinweisen und 4P.77/2005 vom 27. April 2005 E. 2.2). Im konkreten Fall war erstellt, dass die Arbeitnehmerin “mit massiven Vorhaltungen seitens ihrer Arbeitgeberin” konfrontiert war und nur deshalb in eine sofortige Auflösung des Anstellungsverhältnisses eingewilligt hatte; die Arbeitnehmerin sich der Folgen ihres Handelns (v.a. des Verlustes des Kündigungsschutzes und des Lohnanspruchs und der Verkürzung…