5A_842/2011: Unentgeltliche Rechtspflege für Verfahren um Abänderung eines Scheidungsurteils (amtl. Publ.)
…Einzelfall genügende Erfolgsaussichten bestehen, beurteilt sich aufgrund einer vorläufigen und summarischen Prüfung der Prozessaussichten, wobei die Verhältnisse im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs massgebend sind (BGE 133 III 614 E. 5 S. 616 mit Hinweisen). Bei der Abänderung einer im Scheidungsurteil zugesprochenen Entschädigung ist für die Beurteilung der Aussichtslosigkeit eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung auf Art. 124 ZGB…