1C_245/2019: Kantonales Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten / Freigrenze von CHF 50’000.00 zu hoch angesetzt (amtl. Publ.)
…und von § 4 Abs. 2 GAP sowie weiterer Bestimmungen des GAP. In Bezug auf die §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 2 GAP heisst das BGer die Beschwerde gut. Das BGer vertritt die Auffassung, dass § 2 Abs. 2 GAP mit dem Rechtsgleichheitsgebot nicht vereinbart werden könne. Es begründet dies damit, dass die Gemeinden nur bei Quartierplanungen und Ausnahmeüberbauungen…