2C_960/2013: Staatshaftung nach Widerruf einer rechtswidrig erteilten Baubewilligung
A. (nachfolgend “Bauherr”) führt einen Landwirtschaftsbetrieb. Er ersuchte um die Bewilligung eines Bauvorhabens “Abbruch Schweinestall sowie Neubau Schweinestall (Mutterschweine)”. Handschriftlich hielt er auf dem Gesuch fest: “keine Mehrbelastung zu erwarten”. Die Baubewilligung wurde von den Behörden erteilt. Das Gemeindeamt für Landwirtschaft hielt fest, da kein Gesamtkonzept für den Betrieb vorliege, könnten die gewässerschutzrechtlichen Anforderungen nicht geprüft werden. Allfällige Auflagen seitens…