4A_275/2011: bei Gefälligkeit deliktische Haftung, keine Beweislastumkehr; Überwachung eines 4‑jährigen Kindes (amtl. Publ.)
Durch einen Sturz in die Glatt erlitt ein nicht ganz vierjähriges Mädchen einen schweren Hirnschaden. Das Mädchen klagte in der Folge gegen die Person, die es hätte überwachen sollen, auf Zahlung einer Genugtuung von CHF 300’000. Die Klage wurde erstinstanzlich im Umfang von CHF 200’000 gutgeheissen. Das OGer ZH hiess die Berufung gegen dieses Urteil gut. Die Betreuung sei im Sinne…