4C.137/2006: Schadensbeweis
Das BGer hatte zu entscheiden, welche Tatsachen noch Gegenstand des Schadensbeweises bilden; konkret leitete die Klägerin einen Schaden aus der Missachtung bestimmter Bedingungen eines Aktienkaufvertrags (SPA) ab. Strittig war, ob der Schaden bereits mit dem Nachweis des Fehlens des Kaufpreises für die H.-Aktien im Vermögen der Kläger infolge der angeblichen Missachtung einer vertraglichen Pflicht zur Abwicklung des SPA durch die…