4A_106/2009: UWG 2–8 lois d’application immédiate, wenn der Bund klagt (amtl. Publ.)

Das Klagerecht des Bun­des nach UWG 10 II c c set­zt an und für sich voraus, dass schweiz­erisches Recht anwend­bar ist, denn andern­falls kön­nten UWG 2–8 nicht ver­let­zt sein. Schweiz­erisches Recht kann nach dem Mark­tauswirkung­sprinzip aber dann nicht anwend­bar sein, wenn sich die unlautere Hand­lung nur gegen Per­so­n­en im Aus­land richtet — ger­ade diesen Fall bet­rifft aber UWG 10 II

2C_1060/2017: öffentliches Beschaffungsrecht, subjektiver Geltungsbereich (amtl. Publikation)

Das Bun­des­gericht bejahte in diesem Urteil, dass eine von ein­er Gemeinde gegrün­dete pri­va­trechtliche Stiftung für den Bau von Sozial­woh­nun­gen als Ein­rich­tung des öffentlichen Rechts unter den sub­jek­tiv­en Gel­tungs­bere­ich des öffentlichen Beschaf­fungsrechts falle. Zum Hin­ter­grund dieses Ver­fahrens: Die pri­va­trechtliche Fon­dazione Focus di Arbe­do-Cas­tione ist eine von der Tessin­er Gemeinde Arbe­do-Cas­tione gegrün­dete Stiftung. Gemäss Han­del­sreg­is­ter bezweckt die Stiftung die Real­isierung und Verwaltung…

Änderung des BEHG vom 28. September 2012 betr. Insiderdelikte: Referendumsfrist bis am17. Januar 2013

…Nicht­be­fol­gung ein­er recht­skräftig fest­gestell­ten Pflicht zur Unter­bre­itung eines öffentlichen Kau­fange­bots aus­gedehnt. Insider­han­del und Mark­t­ma­nip­u­la­tion wer­den neu auf­sicht­srechtlich für sämtliche Mark­t­teil­nehmerin­nen und ‑teil­nehmer ver­boten. Das Ver­bot der Mark­t­ma­nip­u­la­tion umfasst dabei neben Scheingeschäften auch sämtliche echt­en Transak­tio­nen mit manip­u­la­torischem Charak­ter. Zur Durch­set­zung der genan­nten Ver­bote und der Bes­tim­mungen über die Offen­le­gung von Beteili­gun­gen kann die Eid­genös­sis­che Finanz­mark­tauf­sicht (FINMA) nicht nur gegenüber den Beauf­sichtigten, sondern…

Geplante Reform der Unternehmensbesteuerung in der Schweiz

Gemäss amtlich­er Mit­teilung hat eine gemein­same Pro­jek­tor­gan­i­sa­tion des Eid­genös­sis­chen Finanzde­parte­ments und der Kon­ferenz der kan­tonalen Finanzdi­rek­torin­nen und Finanzdi­rek­toren die steuer- und finanzpoli­tis­che Stoss­rich­tung der näch­sten Unternehmenss­teuer­reform erar­beit­et. Die Reform soll die steuer­liche Wet­tbe­werbsfähigkeit der Schweiz stärken und den Steuer­stre­it mit der EU bei­le­gen. Sie set­zt auf inter­na­tion­al akzep­tierte, rechtssichere und finanzpoli­tisch aus­ge­wo­gene Lösun­gen. Im Gegen­zug erwartet die Schweiz, dass die EU

Konferenzielle Vernehmlassung zur Revision des Kartellgesetzes

Mit Beschluss vom 17. August 2011 hat der Bun­desrat das EVD beauf­tragt, eine Revi­sion des Kartellge­set­zes vorzuschla­gen, welche bes­timmte Wet­tbe­werbsabre­den unter dem Vor­be­halt der Recht­fer­ti­gung per se ver­bi­etet. Der dama­lige Beschluss stand in Zusam­men­hang mit der Franken­stärke und der ungenü­gen­den Weit­er­gabe von Währungsvorteilen. Nun hat der Bun­desrat das EVD ermächtigt, zu den beab­sichtigten Anpas­sun­gen eine kon­feren­zielle Vernehm­las­sung durchzuführen. Die geplanten…

WEKO untersucht mögliche Inländerdiskriminierung von Notaren

Nach kon­stan­ter Prax­is des Bun­des­gericht­es ist es Schweiz­er Notaren grund­sät­zlich ver­wehrt, ihre Fähigkeit­sausweise in anderen Kan­to­nen anerken­nen zu lassen (siehe nur BGE 128 I 280). Dieser Recht­sprechung zufolge ist ins­beson­dere die Wirtschafts­frei­heit sowie das Bun­des­ge­setz über den Bin­nen­markt vom 6. Okto­ber 1995 (Bin­nemark­t­ge­setz, BGBM, SR 943.02) auf die notarielle Tätigkeit nicht anwend­bar. Schweiz­er Notare haben daher keine Möglichkeit, ausser­halb des…

2C_196/2017: subjektiver Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts; Begriff “Einrichtung des öffentlichen Rechts” (amtl. Publ.)

Die GZO AG ist eine Aktienge­sellschaft nach Art. 620 ff. OR mit Sitz in Wet­zikon, die durch die Umwand­lung des Zweck­ver­bands Gesund­heitsver­sorgung Zürcher Ober­land ent­stand und deren Aktien voll­ständig von den ehe­ma­li­gen Zweck­ver­bands­ge­mein­den gehal­ten wer­den. Der haupt­säch­liche Zweck der GZO AG beste­ht in der Sich­er­stel­lung des akut­sta­tionären Leis­tungsauf­trags des Kan­tons Zürich im Zürcher Ober­land. Sie führt die erforder­lichen Akut­spi­ta­l­abteilun­gen sowie…

WEKO dehnt Untersuchung im Bereich Strassen- und Tiefbau im Kanton St. Gallen auf weitere Unternehmen aus

Die Wet­tbe­werbskom­mis­sion (WEKO) hat am 15. April 2013 eine Unter­suchung im Bere­ich des Strassen- und Tief­baus im Kan­ton St. Gallen eröffnet. Die Unter­suchung richtet sich gegen ver­schiedene Unternehmen in der Region See-Gaster sowie in angren­zen­den Regio­nen. Nach Ansicht der WEKO beste­hen Anhalt­spunk­te dafür, dass sich die betrof­fe­nen Unternehmen an Wet­tbe­werbsabre­den beteiligt haben, die ins­beson­dere dazu dien­ten, die Zuteilung von Ausschreibungen…

WEKO: Praxis zur Behinderung des Online-Handels bestätigt

…selek­tiv­en Ver­trieb von Kaf­feemaschi­nen zuge­lasse­nen Ver­trieb­spart­nern den Verkauf über das Inter­net prinzip­iell zu ges­tat­ten. Mit Bezug auf weit­ere Punk­te, konkret die von Jura prak­tizierte Beschränkung von Garantieleis­tun­gen sowie die Preis­poli­tik, hat die WEKO das Ver­fahren eingestellt. Die dies­bezüglich für eine unzuläs­sige Wet­tbe­werbsbeschränkung anfänglich vorhan­de­nen Anhalt­spunk­te liessen sich im Laufe der Unter­suchung nicht erhärten. Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung vom 16. Juli 2014…

WEKO büsst Pharmaunternehmen wegen festgelegter Wiederverkaufspreise

Die Wet­tbe­werbskom­mis­sion (WEKO) ver­hängte laut Medi­en­mit­teilung gegen die Phar­maun­ternehmen Pfiz­er AG, Eli Lil­ly (Suisse) SA und Bay­er (Schweiz) AG eine Busse von ins­ge­samt CHF 5.7 Mio und ver­bot ihnen eine weit­ere Pub­lika­tion ihrer Preisempfehlun­gen für drei Hors-Liste-Arzneimit­tel, weil sie mit Verkauf­sstellen unzuläs­sige Preisvere­in­barun­gen getrof­fen hat­ten. Wie die NZZ berichtet, prüfen die Unternehmen, ob sie dage­gen Rekurs ein­le­gen. Die betrof­fe­nen Produzenten…