5A_881/2012: Rückforderungsklage gegen Willensvollstrecker; Feststellungsinteresse, notw. Streitgenossenschaft
…in denen die Feststellung der Höhe des angemessenen Honorars die tatsächliche Grundlage für die strafrechtliche Verurteilung bzw. die disziplinarische Sanktionierung abgeben soll. Zweck des Begehrens ist somit nicht die Feststellung eines Rechtsverhältnisses, sondern einer Tatsache, die in einem anderen Verfahren entscheiderheblich ist. Dafür ist die Feststellungsklage nicht gegeben. In der Sache war die Klage abzuweisen, weil nur einzelne Erben –…