6B_72/2011: Vernachlässigung von Unterhaltspflichten; Strafantragsfrist und Beitragsanpassung
…entrichtet. Diese jahrelangen Mehrleistungen habe er weder „à fonds perdu“ noch schenkungsweise erbracht, sie seien vielmehr als Vorauszahlungen an die noch nicht fälligen Geldleistungen zu qualifizieren. Die überschiessenden Mehrbeträge habe er sich auf seine später fälligen Unterhaltszahlungen anrechnen lassen dürfen. Zuerst äussert sich das Bundesgericht zur hier strittigen Strafantragsfrist: 3.3 […] Wenn der Pflichtige während einer gewissen Zeit ohne Unterbrechung…