4A_260/2014: Schätzung des künftigen Erwerbsausfallschadens
…die Geschädigte ohne Unfall die eine oder andere Berufskarriere eingeschlagen hätte, bleibt indessen eine Frage der Beweiswürdigung im Einzelfall und ist der freien Überprüfung durch das Bundesgericht entzogen (E. 3.1). Die kantonalen Gerichte sind nicht gehalten, sämtliche Studien und Statistiken zu kennen, die für die Entscheidung des Falles massgeblich sein könnten. Soweit deshalb das Gericht den Parteien Gelegenheit gibt, zu…