2C_450/2010: Energieliefersperre kein blosser Realakt und gegenüber Mietern unverhältnismässig
Die Industrielle Werke Basel (IWB) sperrten die Stromlieferung für den Warmwasserboiler und den Lift einer Liegenschaft in Basel, weil deren Eigentümer während zwei Jahren die Rechnungen für die Allgemeinstromlieferungen nicht beglich. Mieter X, dessen Feststellungs- und Entschädigungsbegehren vom Apellationsgericht abgewiesen worden war, machte vor dem Bundesgericht u.a. geltend, das vorinstanzliche Urteil verletze seinen Anspruch auf rechtliches Gehör und erweise sich…