9C_304/2016: Zulässige Restriktionen bezüglich Anlagestiftungen in der beruflichen Vorsorge (amtl. Publ.)
Die Anlagestiftungen A., B., C. und D. sind Anlagestiftungen im Sinne des BVG. Alle vier sind an der E. AG beteiligt, wobei sie zusammen 100 % des Aktienkapitals halten. Die E. AG hält ihrerseits das gesamte Aktienkapital an der F. AG und ist an verschiedenen regionalen Bewirtschaftungsunternehmen beteiligt. Die F. AG ist die Vermögensverwalterin eines … weiterlesen