9C_835/2014: Auslegung von Art. 3 Abs. 2 FZG (amtl. Publ.)
A. (Beschwerdeführerin) war bei der Winterthur-Columna Sammelstiftung vorsorgeversichert. Weil ihr Arbeitsverhältnis endete, wurde eine Freizügigkeitspolice bei der Winterthur Leben (heute: AXA Leben AG) erstellt. In der Folge erhielt A. eine ganze Invalidenrente von der IV-Stelle des Kantons Zürich. Später legte C. eine Blankovollmacht der Beschwerdeführerin vor und ersuchte die Winterthur Leben um Auflösung der Freizügigkeitspolice … weiterlesen