4A_184/2012: Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung: kein Schlichtungsverfahren erforderlich (amtl. Publ.)
Das BGer hält im vorliegenden Urteil fest, dass für Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung, für welche die Kantone eine einzige kantonale Instanz nach ZPO 7 bezeichnet haben, kein vorgängiges Schlichtungsverfahren durchzuführen ist. Die Klage kann direkt beim Gericht anhängig gemacht werden kann. Zwar hat der Gesetzgeber in ZPO 198 f (Ausnahmen vom Erfordernis eines Schlichtungsverfahrens bei einziger kantonaler … weiterlesen