4A_598/2009: Praxisänderung; auch vorübergehender Erwerbsausfalls auf Grundlage Nettolohn zu berechnen (amtl. Publ.)
Das BGer widerruft seine erst im September 2007 im Urteil 4A_227/2007, E. 3.6.2, begründete Rechtsprechung. Der Erwerbsschaden ist nach der vorliegenden Praxisänderung nicht nur bei dauernder, sondern auch bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit auf Grundlage des Nettolohns zu berechnen: “4.1.3 Ces réflexions convaincantes [Kritik von Schatzmann und Weber/Schaetzle] amènent le Tribunal fédéral à considérer que le régime exceptionnel … weiterlesen