4A_164/2010: Urkunden betr. Vollstreckbarkeit iSv LugÜ 47; willkürfreie Auslegung italienischen Prozessrechts
Nach LugÜ 47 Ziff. 1 setzt die Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung im Rahmen eines Vollstreckbarerklärungsverfahren nach LugÜ 31 ff. (“Zwangsvollstreckungsverfahren”) voraus, dass “Urkunden [vorgelegt werden], aus denen sich ergibt, dass die Entscheidung nach dem Recht des Ursprungsstaats vollstreckbar ist und dass sie zugestellt worden ist”. Nach italienischem Zivilprozessrecht kann die Vollstreckbarkeit eines italienischen Urteils von einer Kaution … weiterlesen