5A_909/2013: ZPO 164; Verweigerung der Mitwirkung bei der Beweiserhebung, Beweiswürdigung (amtl. Publ.)
Das BGer hält im vorliegenden, zur amtl. Publ. vorgesehenen Urteil Folgendes zur Berücksichtigung der Verweigerung der Mitwirkung bei der Beweiserhebung fest: 2.3. Gemäss Art. 160 Abs. 1 ZPO sind die Parteien und Dritte zur Mitwirkung bei der Beweiserhebung verpflichtet. Verweigert eine Partei die Mitwirkung unberechtigterweise, so berücksichtigt dies das Gericht bei der Beweiswürdigung (Art. 164 ZPO). … weiterlesen