5A_405/2011: Beschwerdeverfahren gegen Entscheid über unentgeltliche Rechtspflege nicht kostenlos (amtl. Publ.)
Nach Art. 119 Abs. 6 ZPO werden – ausser bei Bös- und Mutwilligkeit – im Verfahren um die unentgeltliche Rechtspflege keine Gerichtskosten erhoben. Bisher war ungeklärt, ob sich die Kostenlosigkeit auch auf das Beschwerdeverfahren gegen einen ablehnenden oder entziehenden Entscheid über die unentgeltliche Rechtspflege bezieht. Diese Frage wird in der Lehre und der kantonalen Praxis … weiterlesen