5A_286/2010: Verlängerung der Rechtsvorschlagsfrist iSv SchKG 33 II um einen Monat hier haltbar (Betreibung des Staats Israels) (amtl. Publ.)

Eine Erbenge­mein­schaft betrieb den Staat Israel für ausste­hende Miet­zinse für das Botschafts­ge­bäude Israels in Bern. Israel erhob ver­spätet Rechtsvorschlag (Frist von SchKG 74 I) und brachte vor BGer vor, mit Blick auf ein­schlägige Staatsverträge und nach all­ge­mein­er Übung und Gewohn­heit im Völk­er­recht sei einem Staat, gegen welchen ein Ver­fahren ein­geleit­et wird, keine Frist unter zwei … weit­er­lesen

5A_36/2010: Provisorische Rechtsöffnung fällt unter LugÜ 16 Ziff. 5 (amtl. Publ.)

In ein­er Betrei­bung gegen eine schweiz­erische AG stellte die deutsche Gläu­bigerin das Gesuch um pro­vi­sorische Recht­söff­nung (“provR”). Strit­tig war vor BGer lediglich die inter­na­tionale Zuständigkeit der schweiz­erischen Gerichte. Zwar fie­len die Gerichtsstände nach LugÜ 2 und nach LugÜ 16 Ziff. 5 hier zusam­men, doch beruhte die Forderung auf ein­er Vere­in­barung mit abwe­ichen­der Gerichts­standsvere­in­barung. Das BGer … weit­er­lesen

5a_313/2010: Verrechnung mit einer bestrittenen Gegenforderung wirkt trotz OR 120 II erst bei gerichtlicher Bestätigung der Gegenforderung; solche Verrechnung daher keine taugliche Einwendung gegen def. Rechtsöffnung (amtl. Publ.)

Beruht eine Forderung auf einem voll­streck­baren Urteil ein­er Behörde des Bun­des oder des Kan­tons, in dem die Betrei­bung ein­geleit­et ist, wird die defin­i­tive Recht­söff­nung nach SchKG 81 I erteilt, wenn  der Betriebene nicht durch Urkun­den beweist, dass die Schuld seit Erlass des Urteils getil­gt oder ges­tun­det wor­den ist, oder die Ver­jährung anruft. Als Tilgung kommt nach der … weit­er­lesen

Gesetzgebung: Botschaft zur SchKG-Teilrevision / Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Der Bun­desrat will kün­ftig die Sanierung von Unternehmen erle­ichtern.  Zu diesem Zweck hat er eine Botschaft zur Teil­re­vi­sion des Schuld­be­trei­bungs- und Konkurs­ge­set­zes (SchKG) ver­ab­schiedet. Der Bun­desrat will ver­schiedene Schwach­stellen durch punk­tuelle Verbesserun­gen des gel­tenden Rechts beseit­i­gen. Die Schaf­fung eines Konz­ernkonkursrechts für Grossin­sol­ven­zen erachtet er aber nicht als erforder­lich, berück­sichtigt jedoch in einzel­nen Punk­ten der SchKG-Teil­re­vi­­sion … weit­er­lesen

5A_287/2009: Paulianische Klage auf Wertersatz reicht für Fristwahrung iSv SchKG 292 Ziff. 2 auch betr. Realersatz (amtl. Publ.)

Die Klägerin hat­te in ein­er Absichtspau­liana (SchKG 288) im Jan­u­ar 2007 den Verkauf zweier Grund­stücke ange­focht­en und die Zahlung von rund CHF 420’000 ver­langt. Später, im Dezem­ber 2007, hat­te sie ihr Klage­begehren dahinge­hend geän­dert, es sei festzustellen, dass die betr­e­f­fend­en Grund­stücke zur Ver­w­er­tung herange­zo­gen wer­den kön­nen und der Konkurs­masse zurück­zugeben seien; allen­falls sei Erwer­berin der … weit­er­lesen

5A_360/2010: Prüfung des Arrestvollzugs mit voller Kognition; Notwendigkeit der Immunität einer internationalen Organisation (amtl. Publ.)

Ende 2009 hat­te der Arrestrichter Basel-Stadt auf Begehren zweier Finanzge­sellschaften (NML Cap­i­tal Ltd. und EM Lim­it­ed, bei­de mit Sitz auf den Cay­man Islands) gestützt auf zwei Urteile des South­ern Dis­trict Court NY zwei Arrest­be­fehle gegen den Staat Argen­tinien in der Höhe von CHF 290 Mio. und CHF 741 Mio. erlassen. Ver­ar­restiert wur­den die bei der … weit­er­lesen

5a_53/2010: Wohnsitzwechsel wirkt sich auf die Zuständigkeit des Rechtsöffnungsgerichts aus (amtl. Publ.)

Strit­tig war im vor­liegen­den Fall die Frage,  “ob und wie sich ein Wohn­sitzwech­sel des Schuld­ners auf die örtliche Zuständigkeit des Recht­söff­nungs­gerichts auswirkt.” Die Frage bet­rifft SchKG 53, wonach die Betrei­bung am bish­eri­gen Orte fort­ge­set­zt wird, wenn der Schuld­ner seinen Wohn­sitz (i) nach der Pfän­dungsankündi­gung oder (ii) der Zustel­lung der Konkur­san­dro­hung oder (iii) des Zahlungs­be­fehls zur Wech­sel­be­trei­bung … weit­er­lesen

5A_277/2010: Konkurshinderungsgründe von SchKG 174 II müssen sich in der Rechtsmittelfrist verwirklicht haben (amtl. Publ.)

Das BGer hält fest, dass für die Konkur­shin­derungs­gründe nach SchKG 174 2 Ziff. 1–3 gilt, was nach der Recht­sprechung auch für das Beib­rin­gen der Urkun­den zu ihrem Beweis gilt:  “[Sie] sind gemäss Art. 174 SchKG nur zu berück­sichti­gen, wenn sie sich innert der Rechtsmit­tel­frist ver­wirk­licht haben und gel­tend gemacht wer­den. (…) Die Vor­brin­gen der Beschw­erde­führerin … weit­er­lesen