Weko: Einführung der Möglichkeit, Selbstanzeigen mittels Online-Formular einzureichen (e‑Marker)
Ein Unternehmen kann mittels Selbstanzeige eine Sanktionierung für kartellrechtliche Verstösse ganz oder teilweise vermeiden. Ein vollständiger Erlass der Sanktion erfolgt dabei nur für dasjenige Unternehmen, welches als Erstes eine solche Selbstanzeige einreicht. Alle späteren Unternehmen können noch mit einer Reduktion der Sanktion von bis zu 50% rechnen, abhängig vom Zeitpunkt und der Wichtigkeit der eingereichten … weiterlesen