Sekretariat WEKO publiziert Schlussbericht in Sachen Gebäudeversicherung Bern
In der Vorabklärung gemäss Art. 26 KG betreffend die Gebäudeversicherung Bern (GVB) hat das Sekretariat der Weko seinen Schlussbericht publiziert. Die Vorabklärung sollte Aufschluss darüber geben, ob sich die GVB in den Märkten für Gebäudezusatzversicherungen und für Nebentätigkeiten im Bereich der Gebäudeversicherung möglicherweise unzulässig im Sinne von Art. 7 KG verhält. Hintergrund der Vorabklärung bildete … weiterlesen