Konzerninterne Zinszahlungen ab 1. April 2010 von der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe befreit
Der Bundesrat hat am 18. Juni 2010 Änderungen der Verordnungen über die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben verabschiedet (neue Art. 16a VStV und 14a StV). Damit befreit er konzerninterne Zinszahlungen von der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe (vgl. Medienmitteilung). Unter dem geltenden Recht ist die Konzernfinanzierung nur soweit ohne Verrechnungssteuer- und Emissionsabgabefolgen möglich, als weder Obligationen noch … weiterlesen