4A_479/2015: Fehlende Signalisation “Schleudergefahr” als Werkmangel nach Art. 58 OR
Eine Motorradfahrerin (Beschwerdegegnerin) verunfallte bei Regen auf der Autobahn in einer Linkskurve im Bereich einer Baustelle. Sie erlitt leichte Verletzungen und klagte beim Kantonsgericht Luzern gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft (Beschwerdeführerin) als Werkeigentümerin der Strasse. Das Kantonsgericht Luzern hiess die Klage grösstenteils gut. Das Bundesgericht wies die dagegen gerichtete Beschwerde ab (Urteil 4A_479/2015 vom 2. Februar 2016). … weiterlesen