9C_225/2015: Nicht vertretbare Erhöhung der BVG-Aufsichtsgebühr im Kanton Bern (amtl. Publ.)
Die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht stellte gestützt auf die vom Regierungsrat erlassene AVSF für das Aufsichtsjahr 2012 eine jährliche Grundgebühr von CHF 1’800 in Rechnung. Wäre die Gebühr nach der bis und mit 2011 geltendenden Gebührenverordnung bemessen worden, wäre die Gebühr dreimal tiefer ausgefallen (Urteil 9C_225/2015 vom 27. August 2015). Die Vorsorgestiftung A. wehrte sich … weiterlesen