SLK: Gebührenpflicht für bestimmte Individualbeschwerden
Thomas Hugi Yar weist auf seinem Blog “iuswanze” darauf hin, dass die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) seit dem 1. Januar 2012 für bestimmte Individualbeschwerden probehalber Gebühren erhebt. Begründet wird diese Massnahme mit der seit Jahren steigenden Anzahl an Beschwerden via kommerzieller Kommunikation (seit 2008 ca. 44 Prozent), wodurch die SLK an die Grenzen ihrer Kapazität gestossen … weiterlesen