Im 7B_155/2024 vom 5. März 2024 beurteilte das Bundesgericht die Beschwerde gegen einen Haftprüfungsentscheid. Der Beschwerdeführer befand sich im Rahmen einer Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte in Untersuchungshaft. Sein Haftentlassungsgesuch hatte das Zwangsmassnahmengericht wegen qualifizierter Wiederholungsgefahr bis (längstens) zur Anklageerhebung abgewiesen, was vom Obergericht bestätigt wurde.
5A_122/2024: Beschwerdelegitimation des Gläubigers gegen die Konkurseröffnung nach Art. 191 SchKG (amtl. Publ.; FR)
Im zur Publikation vorgesehenen Entscheid 5A_122/2024 vom 2. April 2024 setzte sich das Bundegericht mit der Frage auseinander, ob ein Gläubiger Beschwerde gegen den Entscheid betreffend Konkurseröffnung nach Art. 191 SchKG erheben kann. Das Bundesgericht bejahte dies und erwog, dass die Beschwerdelegitimation der Gläubiger gegen den Konkurseröffnungsentscheid sowohl die Frage der Zuständigkeit des Konkursgerichts als … weiterlesen