8C_217/2014: Nicht wieder gutzumachender Nachteil bei einem Rückweisungsentscheid (amtl. Publ.)
Das nachfolgend zusammengefasste Urteil wurde zwar im Zuge eines sozialversicherungsrechtlichen Verfahrens gefällt, könnte aber auch für den Zivilprozess relevant sein, da sich das Bundesgericht auf das BGG abstützte und sich zum Begriff des nicht wieder gutzumachenden Nachteils im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG äusserte. A. leidet an einem Geburtsgebrechen, weshalb sie bei der IV … weiterlesen